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Brandschutz:

Brandmeldeanlagen

Die Brandmeldeanlage dient zur Überwachung nachstehender Räume sowie zur Überwachung und Ansteuerung einer CO2 - Löschanlage für die drei Löschbereiche Vorrat Lösungsmittel (1), Vorrat Chemikalien (2) und Entsorgung Sondermüll (3). Aufgrund Betriebsart und Lagergut ist der Löschbereich 1 als explosionsgefährdet eingestuft. Die Brandmeldezentrale ist pro Löschbereich für folgende Aufschaltungen ausgelegt:

Zusätzlich soll für eine ständig besetzte Stelle (Probenannahmen) ein optisches Signal (Blitzleuchte) bei Löschverzug aufgeschaltet sein (als Beispiel Tabellen Datenlöschbereich 2 und 3).
 
 

Feuerlöscheinrichtungen

Nach Maßgabe der Brandschutzbehörde sind pro Geschoss je zwei Feuerlösch-Wandhydranten vorgesehen. Die Versorgung erfolgt durch eine Feuerlöschpumpe über eine nasse Feuerlöschpumpe. Deren Anschluss erfolgt über den Kaltwasserverteiler. Weiterhin sind Handfeuerlöscher entsprechend Maßgaben der Brandschutzbehörde im Gebäude anzubringen.